Interkulturell Dolmetschende
Wir als interkulturelle Dolmetschende verfügen über das schweizerisch anerkannte Zertifikat von INTRERPRET und/oder über Aus- und Weiterbildungen und Erfahrung im interkulturellen Dolmetschen. Wir sind dem Berufskodex von INTERPRET unterstellt. Die interkulturell Dolmetschenden stehen bei Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern unter Vertrag. Es ist nicht gestattet, Dolmetschende, die einer Institution über einen Erstauftrag vermittelt wurden, für weitere Aufträge direkt anzuwerben. Der administrative Aufwand inklusive Auszahlung der Löhne und Sozialleistungen wird durch Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern erledigt. Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern bietet den interkulturell Dolmetschenden neben Informations- und Austauschsitzungen auch Einzelgespräche, Weiterbildung und Supervision an
Angebot
Das Angebot von Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern richtet sich an Institutionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Religion.
Durchführung
Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern nimmt Aufträge online, telefonisch und per Email entgegen. Je früher die Anfragen bei Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern eintreffen, desto grösser sind die Möglichkeiten, passende interkulturell Dolmetschende zu finden. Die Aufträge werden in der Reihenfolge der Dringlichkeit bearbeitet. Alle Aufträge werden von uns mündlich oder schriftlich bestätigt. Folgetermine können direkt von Kundinnen und Kunden mit interkulturell Dolmetschenden vereinbart werden. Am Ende des Gesprächs füllen die Auftraggebenden das Auftragsformular aus. Anhand der unterzeichneten Formulare stellt Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern der auftraggebenden Person/Institution eine Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Kostenverrechnung
Für die Auszahlung von Honoraren und Spesen an die interkulturell Dolmetschenden ist allein Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern zuständig. Die Auftraggebenden entrichten die Beträge für die Vermittlung ausschliesslich an Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern. Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern berechnet als Mindesteinsatz eine Stunde. Jede weitere angebrochene Stunde wird auf die Minute genau und gemäss dem Stundenansatz von Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern in Rechnung gestellt. Auch Wartezeiten werden verrechnet. Bei Absage eines Termins durch die Auftraggebenden 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz oder später wird eine volle Stunde in Rechnung gestellt. Wenn der/die interkulturell Dolmetschende bereits vor Ort oder auf dem Weg zum Auftragsort ist und zu diesem Zeitpunkt eine Absage erfolgt, werden mindestens eine Stunde und maximal 2/3 der vorgesehenen Arbeitszeit sowie die geltenden Spesen verrechnet. Ist die Dauer eines Dolmetscheinsatzes mehr als zwei Stunden kürzer als die vereinbarte Einsatzzeit, werden 2/3 der geplanten Einsatzdauer verrechnet (gilt auch bei kurzfristigen Absagen). Für die Berechnung der Spesen ist die Rechnungsadresse der Auftraggebenden entscheidend. Für kurzfristige Einsätze, d.h. wenn die dolmetschende Person am vorangehenden Arbeitstag des Einsatzes oder später aufgeboten wird, für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie für Abendeinsätze nach 20.00 Uhr wird zum 1.5-fachen Stundenansatz (Dringlichkeitstarif) ein Zuschlag von Fr. 25.- pro Einsatz verrechnet. Bestellungen am Freitag für den folgenden Montag werden mit dem Dringlichkeitstarif berechnet.
Verantwortlichkeiten
Es gibt keine Garantie, dass in jedem Fall eine dolmetschende Person vermittelt werden kann. Die Auftraggebenden sind für die Gestaltung und Leitung des Gesprächs verantwortlich. Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern empfiehlt, je nach Situation, eine Vorbereitungszeit mit den interkulturell Dolmetschenden einzuplanen. Dies ermöglicht es, die konkreten Erwartungen an die interkulturell Dolmetschenden mit ihnen persönlich genauer zu definieren und den Kontext des Gesprächs zu erläutern. Wenn der Einsatz besonders schwierig werden könnte, empfehlen wir Zeit für die Nachbereitung einzuberechnen und den interkulturell Dolmetschenden ein Feedback zu geben. Nach erfolgtem Gespräch füllen die Auftraggebenden nach Möglichkeit das Feedbackformular aus und retournieren dieses an Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern. Reklamationen sind bei Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern direkt anzubringen. Die interkulturell Dolmetschenden sind für die Rücksendung der Auftragsbestätigung zwecks Abrechnung verantwortlich.
Diverses
Dolmetschen & Kulturvermittlung A. Kern behält sich vor, die Tarife für Dolmetscheinsätze jeweils auf Beginn eines neuen Kalenderjahres anzupassen. Diese Anpassungen werden fristgerecht und schriftlich kommuniziert sowie auf der Homepage www.dkakern.ch aktualisiert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR (Art. 394 ff: Der einfache Auftrag). Pieterlen, Januar 2017